Artikel „Hunde müssen im Wald ‚abrufbar‘ sein (Rheinische Post)“

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Kleve. Innerhalb von Städten – auch in Kleve – herrscht für Hunde die Leinenpflicht. Auf Waldwegen dürfen sich die Vierbeiner aber frei bewegen. Um Zwischenfälle mit Wildtieren und Joggern zu vermeiden, ist jedoch eine gute Erziehung wichtig. Von Natalie Urbig

Natalie Urbig (ubg) ist Journalistenschülerin bei der Rheinischen Post. zum Autorenprofil

Der Wald ist ein Erholungsgebiet: Spaziergänger, Fahrradfahrer, Jogger, Hunde und Reiter teilen sich die Wege durch das Grün. Auf den Waldwegen dürfen die Hunde ohne Leine laufen. Voraussetzung ist aber, dass sie auf ihren Besitzer hören und den Pfad nicht verlassen. Das ist in der Realität nicht leicht – schon gar nicht, wenn der Hund ein Wild wittert und zur Jagd ansetzen möchte. Doch auch dann muss er sich zurückrufen lassen. Sobald der Vierbeiner den befestigten Weg verlässt, gilt die Anleinpflicht. So steht es im Landesforstgesetz.

3586 Hunde waren 2016 bei der Stadt Kleve gemeldet. Erst kürzlich habe es den Fall gegeben, dass zwei große Hunde im Reichswald Rehwild gejagt haben, wie Revierförster Joachim Böhmer erzählt. Der Hundebesitzer konnte nicht ausfindig gemacht werden.

Alle zwei bis drei Monate bekommt der Förster einen Anruf, es habe einen Konflikt zwischen Waldbesuchern und Hundebesitzern gegeben. „Oft kriegen wir die Fälle selbst nicht mit“, sagt Joachim Böhmer. Trotzdem habe er den Eindruck, dass sie sich häufen. So bemerkt er etwa, wie die Waldtiere nervöser werden, sobald ein Hund in der Nähe sei.

Im schlimmsten Falle könne es dem Hund gelingen, ein Wild zu fangen und es zu töten. „Beides ist bei uns schon vorgekommen“, sagt Böhmer. Nicht jedes Mal endet eine Jagd zwischen Hund und Wild so dramatisch – aber sie verschlechtert den Allgemeinzustand der Tiere. „Besonders im Winter, wenn sie weniger Nahrung finden und ihren Energiebedarf herunterschrauben“, sagt Böhmer. Bei Hetzjagden können Jungtiere außerdem ihre Mutter verlieren. Dann laufen sie Gefahr zu verhungern.

Wenn der Förster einen Verstoß bemerkt, spricht er den Hundebesitzer darauf an. Zeigt sich dieser trotz Verwarnung uneinsichtig, wird das Vergehen zur Anzeige gebracht. Nach dem Gesetz dürfte ein Jäger den Hund in NRW erschießen, wenn das Einfangen des Hundes nicht erfolgversprechend ist und dieser Wild tötet, hetzt oder in der Lage ist, das Wild zu beißen oder zu reißen. Von solchen Maßnahmen sieht Joachim Böhmer jedoch ab.

Wild durch den Wald rasende Hunde sind auch eine Gefahr für den Straßenverkehr. In Nütterden habe ein Hund zum Beispiel mal ein Reh über die Straße gejagt, wie Böhmer erzählt. Das ist nicht nur gefährlich für das Reh und die Autofahrer, sondern auch für den Hund selbst. Vor fünf Jahren sei durch solch eine Jagd an den sieben Quellen ein Golden Retriver überfahren worden. Für die Schäden muss der Tierhalter aufkommen.

Nicht gut erzogene Hunde sind für Jogger, Fahrradfahrer und Reiter eine Gefährdung: „Ich habe kein Problem, dass die Hunde nicht angeleint sind, doch sollen sie auf ein Kommando ihres Besitzer sofort reagieren“, sagt Marco van Beek. Er ist der Inhaber des Klever Laufladens „bunert“, der einmal in der Woche einen Lauftreff anbietet. „Wenn ein Tier nicht hört oder sogar angriffslustig ist, liegt das in der Regel nicht am Tier, sondern am Hundehalter“, fügt er hinzu. Auch er ist innerhalb der Klever Wälder als Jogger unterwegs. Dabei erlebt er oft, dass ihm Hunde entgegengerannt kommen und sich nicht von ihren Herrchen zurückrufen lassen. „Als Jogger weiß man dann nicht, wie die Tiere reagieren“, sagt van Beek. Wenn er hinter einem Spaziergänger mit Hund läuft, versucht er, mit einem Hüsteln auf sich aufmerksam zu machen, damit der Besitzer seinen Vierbeiner an die Leine nimmt.

Auch Joachim Böhmer ist nicht für eine Anleinpflicht. „Die Hunde sollten nur so erzogen sein, dass das Herrchen eingreifen kann“, betont er. In immer mehr Fällen sei das auch der Fall.

Eva Menz von der Hundeschule „educanis“ in Bedburg-Hau sind keine negativen Vorfälle auf Waldwegen bekannt. Doch sagt sie: „Von dem Hund darf keine Gefahr ausgehen. Im Optimalfall bleibt er gelassen, wenn er Passanten sieht.“ Bei ihren Kunden nehme der Wunsch zu, dass der Hund „abrufbar“ ist – auch unter verstärkter Ablenkung. Das gehört zum Grundgehorsam. Andere Trainer bestätigen das.

Quelle: RP