Sind Sie sachkundig?

Seit dem 18.12.2002 besteht das Landeshundegesetz – LHundG NRW, welches besagt, dass alle Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen eine theoretische (bei Kategorie 1 + 2 Hunden auch praktische) Prüfung ablegen müssen. Die Bescheinigung (sowie bei Kat. 1 ein Führungszeugnis) ist dem örtlichen Ordnungsamt vorzulegen. Dieses entscheidet dann über die Haltungseignung der Besitzer.

Bei educanis | Hundetraining können Sie den theoretischen Sachkundenachweis für große Hunde sowie für Hunde bestimmter Rassen (Anlage 2) ablegen.

Der theoretische Sachkundenachweis ist ein Test, bestehend aus 30 Multiple-Choice-Fragen.
Ein gutes Buch – nicht nur zum Üben – ist Der Hundeführerschein: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog von Celina del Amo, Renate Jones-Baade und Karina Mahnke von Ulmer oder Sachkunde für Hundehalter: Vorbereitung auf den D.O.Q.-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine von Dorit U Feddersen-Petersen von Kynos

Große Hunde

Als große Hunde werden alle Hunde bezeichnet, die ausgewachsen größer als 40 cm (Stockmaß) oder
schwerer als 20 kg sind.

Hunde der Kategorie 2

Fila Brasiliero, Rottweiler, Dogo Argentino, Bullmastiff, Mastiff, American Bulldog, Alano, Tosa Inu, Mastino Napolitano, Mastin Espanol sowie deren Kreuzungen

Für die Abnahme der Sachkunde für Anlage I Hunde (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen) ist das Kreisveterinäramt zuständig. Eine Liste der Sachverständigen zur Abnahme des Wesenstests finden Sie hier (sortiert nach PLZ).

Weitere Hinweise:

Große Hunde müssen außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden. (Für das Klever Stadtgebiet gilt Anleinpflicht!)

Trifft ein Hundehalter auf einen anderen, der seinen Hund angeleint führt, so hat er seinen Hund auch an die Leine zu nehmen.

Alle Hunde müssen einen Mikrochip oder übergangsweise (bis 2011) eine Tätowierung vorweisen. Eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden ist abzuschließen. Die Hunde müssen beim Ordnungs- und Steueramt gemeldet werden.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Hunde der Kategorie 1 und 2 müssen ab dem 6. Lebensmonat mit Maulkorb und Leine geführt werden. Durch die Vorstellung zu einem Wesenstest kann eine Befreiung erlangt werden.

Für Hunde der Kategorie 1 (Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen) wenden Sie sich bitte an das Kreisveterinäramt Kleve, welches Ihnen gerne weiterhilft.