Verbotene Trainingshilfsmittel/-geräte
Seit August 2014 ist eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes erforderlich, wenn man eine Hundeschule betreiben möchte (§11 Tierschutzgesetz). Dies erfordert unter anderem, dass der Betreiber seine Sachkunde belegt wie beispielsweise durch Ausbildungs-Zertifikate, Berufserfahrung, Schulungen.
Zum Schutz des Tierwohls soll hier darauf geachtet werden, dass dem Tier bei der Ausbildung kein Schaden durch mangelnde Sachkunde, Schmerz, Härte oder Gewalt zugefügt wird. Deshalb beinhaltet die Erlaubnis des Veterinäramtes auch, dass die folgenden Gegenstände in der Ausbildung des Hundes VERBOTEN sind und NICHT im Training EINGESETZT werden dürfen:
– Stachelhalsbänder
– Würgehalsbänder ohne Zugstopp (zB. Kettenhalsbänder ohne Stopp oder „Ceasar Millan Leinen“)
– Elektroreizgeräte
– Bell-Stopp-Geräte
– Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen
– Unsichtbare Zäune
Wer dies zum Training einsetzt, widersetzt sich den ordnungsbehördlichen Vorgaben!